Wir möchten Sie über eine Behandlungsrichtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 06.05.2021 beschlossen hat, informieren.
In § 28 des neuen Infektionsschutzgesetzes ist eine Testpflicht auch für geimpfte Mitarbeiter und Besucher in Arzt und Zahnarztpraxen gefordert.
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