Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher in Arzt- und Zahnarztpraxen nach § 28 IfSG in den Ländern ausgesetzt

In § 28 des neuen Infektionsschutzgesetzes ist eine Testpflicht auch für geimpfte Mitarbeiter und Besucher in Arzt und Zahnarztpraxen gefordert.

In den letzten Tagen hat die Umsetzbarkeit dieses Gesetzes für große Verunsicherung gesorgt. Letztlich ist diese Forderung realitätsfern, nicht zielführend und auch kaum kontrollierbar. „Die Gesundheitsministerkonferenz fordert den Bundesgesetzgeber auf, umgehend klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten in den in § 28b Absatz 2 IfSG genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend ist.“

Einige Gesundheitsämter und Landesbehörden haben daher bis zur weiteren Klärung die Umsetzung Kontrolle dieses Paragraphen ausgesetzt.

Wir hoffen auf eine baldige offizielle Änderung dieser realitätsfernen Gesetzesforderung und einer vollständigen Abschaffung dieser unsinnigen Regelung.

+ Testpflichten für immunisierte Beschäftigte nach § 28b IfSG