Gutachterwesen

Kaum ein Rechtsgebiet kommt heute ohne eine medizinische Expertise aus, wenn es um Leistungsansprüche im sozialen oder privaten Versicherungsbereich geht oder wenn (zahn-) ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Fokus von haftungs-relevanten Streitigkeiten stehen.

Um den heutzutage dabei immer häufiger und anspruchsvoller werdenden Anforderungen an die medizinischen Sachverständigen gerecht zu werden, hat die DGMKG einen qualifizierten Pool an Gutachtern ausgebildet.
Entscheidender Vorteil unserer Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist ihre doppelte Approbation (=zweifaches Studium) und somit fachliche Kompetenz auf den beiden unterschiedlichen Gebieten der Human- und der Zahnmedizin. Die besondere Doppel-Qualifikation gestattet es den Gutachtern, z.B. Verletzungsmuster oder Krankheitsbilder im Kopf-Hals-Bereich umfassend zu begutachten, den unterschiedlichen Kausalitätsnormen zuzuordnen und so auf wissenschaftlicher Basis auch komplexe gutachterliche Zusammenhangsfragen zu beantworten.