Häufig gestellte Fragen
Weg zum MKG-Chirurgen
Während des Studiums
Da Sie die Möglichkeit haben, mit dem Physikum in Zahnmedizin auch das Physikum in Medizin zu machen, empfehle ich Ihnen, zunächst das Medizinstudium zu Ende zu bringen. Vielleicht gelingt es Ihnen, dabei schon ein paar Vorlesungen oder Kurse der Zahnmedizin zu belegen, damit Sie nach dem medizinischen Staatsexamen die Zeit bis zum zahnmedizinischen Staatsexamen reduzieren können. Es ist ratsam zuerst das Medizinstudium zu absolvieren, weil Sie in vielen Bundesländern damit schon die Weiterbildung MKG-Chirurgie beginnen können. Mit der zahnärztlichen Approbation ist das nicht möglich. Während der Weiterbildung zum MKG-Chirurgen können Sie unter günstigen Umständen das Zahnmedizinstudium beenden.
Zeitliche Abfolge
Anerkennung Oralchirurgie
Anerkennung zahnärztlicher Tätigkeiten in der Vorbereitungszeit
Welche Weiterbildungsordnung ist gültig?
Praktisches Jahr
Ob es tatsächlich sinnvoll ist, wenn man sein Leben lang als Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg arbeiten möchte, auch das PJ in diesem Fach zu absolvieren sei dahingestellt. Vielleicht ist es hier interessanter ein Nachbarfach, wie HNO-Heilkunde oder Neurochirurgie zu belegen. In Deutschland gibt es sicherlich viele besonders in der Weiterbildung aktive Kliniken. Auch die Klinik in Bonn gehört sicher dazu. Da das Kliniksystem in England stark von dem deutschen System abweicht, hängt es stark von Ihren eigenen Initiativen ab, wofür Sie sich interessieren. Vielleicht sollten Sie als Student in Kiel die Kontakte zur Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Kiel nutzen und die dortigen Kollegen um Rat fragen. Sie werden hier sicher offene Ohren und gute Hilfe vorfinden.
Studienplätze Humanmedizin nach zahnärztlicher Approbation
Doppelapprobation
Ausland | EU-Ausland | Österreich
In Norwegen existiert seit 2019 keine Forderung mehr nach Doppelapprobation.
Hier eine Liste der „doppelapprobierten Länder“:
Austria Finland Ireland Malta UK
Belgium Germany Latvia Norway(until 2019)
Bulgaria Greece Lichtenstein Romania
Cyprus Hungary Luxembourg Switzerland
Hier erfolgt die Anerkennung üblicherweise ohne Probleme.
Wenn Sie vor 2019 Facharzt wurden kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung eine Zulassung erfolgen, alle Facharztanerkennungen danach müssen Sie über die zuständige Kammer bitte klären.
(Stand 10.2024)
Anerkennung/ EU Richtlinie
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir als Justitiar weitergeleitet wurde. Die Ausbildung zum Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie in Deutschland setzt sowohl das Studium der Zahnmedizin als auch das der Humanmedizin voraus. Beide Approbationen müssen vorhanden sein. Hinzu kommt die Facharztweiterbildung. Diese dauert 60 Monate. Den Weiterbildungsinhalt und die Modalitäten können Sie der Weiterbildungsordnung entnehmen, die für das Bundesland gilt, in welchem Sie die Weiterbildung absolvieren möchten. Einen rechtlich nicht verbindlichen Überblick gibt auch die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekamme. Wie während der Weiterbildung zum Facharzt haben Sie sodann auch die Möglichkeit, in weiterbildungsbefugten, mkg-chirurgischen Praxen tätig zu sein. Eine Verpflichtung, in einer zahnärztlichen Praxis zu arbeiten, gibt es nicht.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass in Schweden und in Dänemark der deutsche Facharzt für Mund, Kiefer- und Gesichtschirurgie nicht anerkannt wird. Auch in Norwegen gibt es nur zwölf doppelapprobierte MKG-Chirurgen bei fehlender Anerkenntnis unserer Weiterbildung. Lediglich in Finnland können Sie als in Deutschland weitergebildete MKG-Chirurgin sofort tätig werden. Gerade in Schweden und Dänemark existiert unser Fachgebiet nicht und so bleibt Ihnen dort nur die Möglichkeit, sich in einem dort gängigen Fach – nämlich der Oralchirurgie -niederzulassen. Innerhalb der EU haben Sie ja die Möglichkei,t sich freizügig in jedem Land niederzulassen, allerdings nur dann, wenn es dieses Fachgebiet auch tatsächlich dort gibt. Änderungen sind diesbezüglich nicht in Sicht, so dass diese Aussage bis auf weiteres Bestand haben wird.
1. Zu fragen ist zunächst, ob Ihr ausländischer Studienabschluss in Zahnmedizin in Deutschland anerkannt wird. Einen ersten Einblick hierzu können Sie sich auf dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz verschaffen („anabin“). Die letzte Entscheidung hierüber trifft sodann die für Sie im konkreten Fall zuständige deutsche Behörde. Die zuständige Stelle können Sie ebenfalls über das vorgenannte Portal ermitteln.
2. Ob und ggf. welche bisherigen Studienleistungen an einer deutschen Universität mit Blick auf ein Humanmedizinstudium anerkannt werden, hängt im Einzelnen von der Hochschule ab. Hier ist es sinnvoll, unmittelbar mit der Hochschule, an welcher Sie Humanmedizin studieren möchten, in Verbindung zu setzen. Dort werden Ihnen die entsprechenden Ansprechpartner und Voraussetzungen genannt werden können.
Nicht-EU-Ausland | USA
Schweiz
Israel
Weiterbildungsberechtigung
Anerkennung der deutschen Approbation im Ausland
Mitgliedschaft in der DGMKG
FA-Anerkennung Teilzeit
Grundsätzlich ist eine Weiterbildung in Teilzeit nach Genehmigung durch die Landesärztekammer möglich. Ob Ihnen diese für die volle Weiterbildungszeit unter Fortführung der Praxistätigkeit erteilt wird, wäre unbedingt vorher abzuklären.
Zahnärztliches Jahr
Forschungszeit
Facharzt MKG Chirurgie/Fachzahnarzt Oralchirurgie
Leistungsanerkennung anderer FA-Weiterbildungen
Approbation in Deutschland und FA Weiterbildung im Ausland
Wissenschaftliche Tätigkeit im Rahmen der Facharztweiterbildung
Wenn Sie eine wissenschaftliche Karriere mit dem Ziel einer Leitenden Position in der Universität oder im Krankenhaus anstreben, dann ist nach wie vor die Habilitation der Königsweg, das heißt, Sie sollten so früh als möglich mit der wissenschaftlichen experimentellen Arbeit anfangen. Doch gibt es bei uns erfreulicherweise auch diesseits der Habilitation erfolgreiche und befriedigende Arbeitsmöglichkeiten in Klinik und Praxis. In der Tat geht die Entwicklung zu einer engeren Verzahnung der Sektoren von ambulant und stationär.
Parallele Tätigkeit mit Studium und Arbeit
Zusatzweiterbildung
Eine Facharztweiterbildung oder eine Zusatzweiterbildung können Sie nur erwerben, wenn die entsprechende Institution eine Weiterbildungsberechtigung für den angestrebten Facharzt bzw. die angestrebte Zusatzweiterbildung hat. Dies ist nach meiner Information an keiner Abteilung für Plastische Chirurgie gegeben. Da die Zusatzweiterbildung ja Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen bzw. HNO-Ärzten vorbehalten ist, müsste ansonsten der weiterbildungsberechtigte Arzt in dieser Plastischen Chirurgie gleichzeitig HNO-Arzt oder MKG-Chirurg sein. Darüber hinaus bin ich allerdings auch der Meinung, dass die Kernkompetenzen der Plastischen Operationen im MKG-Bereich ohnehin nur in unserem Fach bestehen.
Zukunft der MKG
Europäischer Facharzt / EBOMFS
Sie sollten Ihre Anmeldung für das EBOMFS – Assessment einreichen. Die Zeiten zwischen dem nationalen Facharztexamen und dem Assessment werden nicht auf die Goldwaage gelegt. Im Gegenteil, das Executive Committee des Boards ist daran interessiert, den Zeitraum weiter zu reduzieren, um mehr Kollegen die Möglichkeiten zu bieten, früher an dem Board-Assessment teilzunehmen. Sollte es wider Erwarten Schwierigkeiten bei der Anmeldung geben, lassen Sie es mich umgehend wissen.